Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
An diesem Tag wählen die Wählerinnen und Wähler in Deutschland zum 10. Mal Abgeordnete für das Europaparlament. Insgesamt 99 Abgeordnete aus Deutschland gehören dem Europaparlament an. Das ist die größte nationale Gruppe der 720 Europaabgeordneten.
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