Zur weiteren Entscheidungsfindung im Verfahren um die Umsetzung der Richtlinie -FFH-Gebiet 289- „Teichfledermausgewässer in der Nienburger Marsch“ hatte die Kreistagskooperation aus SPD, B.90/GRÜNE und WG jetzt neben der Kreisverwaltung betroffene Verbände und Vereine zur Ortsbegehung eingeladen. Die Bereiche Hakenwerder, Die Rolle und Altes Rott sollen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen werden. Hier darf geangelt und gejagt werden, es herrscht Einvernehmen bei allen Beteiligten.

Im Fokus steht aber die künftige Entscheidung des Landkreises, wie es mit den Gewässern „Storchenteiche“, „Düsterer See“ und den „Nienburger Gruben“ in der Umsetzung der europäischen Richtlinie „Fauna- Flora- Habitat Gebiete/Natura 2000“ in der Nienburger Marsch weitergeht. Bleiben/werden sie LSG oder werden sie Naturschutzgebiete (NSG)?

Um die Zielsetzungen und die Belange betroffener Verbände und Vereine neben den bereits vorliegenden Stellungnahmen direkt zu hören, waren Vertreter von BUND, NABU, Landesportfischerverband Niedersachsen, Anglerverein Nienburg, Cord Dobberschütz als Privatfischer und der Jägerschaft jetzt der Einladung zum „Blick ins Gelände“ und der anschließenden gemeinsamen Diskussion zahlreich gefolgt. Dabei waren vom Landkreis als zuständiger Behörde Landrat Detlev Kohlmeier, Klaus Gänsslen, Fachbereichsleiter Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Nienburg/W. sowie zuständige Mitarbeiterinnen.

Geführt von Lothar Gerner, BUND, und Jens Rösler, NABU, wurden von den Teilnehmern an den Storchenteichen, den Nienburger Gruben und am Düsterer See Angelstellen in Augenschein genommen, Fragen zum Schutz von Teichfledermaus, Eisvogel, Fischotter, seltenen Libellen und bedrohten Entenarten erörtert, gewässerspezifische Pflanzen vorgestellt und jagdliche Belange deutlich gemacht.

Das anschließende Gespräch im Kreishaus vertiefte diese Punkte und die damit verbundenen Anliegen aller beteiligten Verbände und Vereine.

Die Storchenteiche unter Naturschutz zu stellen, stellt sich als unproblematisch heraus. Es gibt keine Betroffenheit. Für den Problemfall Nienburger Gruben gab es schnell einen Konsens, nachdem die Umweltverbände (BUND, NABU) als Kompromissangebot ihre Bedenken gegen die Ausweisung zum Landschaftsschutzgebiet zurückgestellt haben.

Anders beim Düsterer See, hier geht das Ringen um den richtigen Weg weiter. Die Angler sind bereit, auf die Angelmöglichkeit im südlichen Teil zu verzichten, jedoch nicht auf gut 250 Meter im nördlichen Teil des Sees. Diese 250 m des sehr schmalen, langgezogenen Sees stehen der Ausweisung als Naturschutzgebiet (noch?) entgegen. Die naturschutzfachliche Wertigkeit für den überwiegenden Teil des Düsterer Sees war augenfällig.

Manfred Sanftleben (B.90/Grüne) verwies auf die zahlreichen gut zugänglichen Seen im Bereich Hakenwerder und weiterer Anglerseen entlang der Weser, die den Anglern die Naturschutzausweisung des abgelegenen Düsteren Sees als hinnehmbar erscheinen lassen sollten.

„Ein sehr intensiver, notwendiger Termin mit einem fachlich guten Meinungsaustausch. Der sichtbare Wille zum Kompromiss ist weiter gefordert bevor die Kreispolitik ihre Entscheidung treffen muss.“, stellt Ernst Brunschön für die SPD-Kreistagsfraktion abschließend fest.