Der Vorstand der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) hat bei
seiner jüngsten Sitzung u.a. über die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes diskutiert.
Dabei stellte die Vorsitzende Marja-Liisa Völlers fest, dass es dringend einer Einführung eines
Bundesteilhabegesetzes bedarf und dies auch aus kommunalpolitischer Perspektive zu
begrüßen sei.

„Die Bundesregierung hat ein Bundesteilhabegesetz im Koalitionsvertrag angekündigt. Ein solches Gesetz stellt einen weiteren Schritt hin zu einem Abbau von und Schutz vor Diskriminierung behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger dar, wie sie bereits in der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgeschrieben ist und in Deutschland seit 2009 gilt.“, so Völlers. Die UN-BRK fordert eine wirksame Teilhabe an und Einbeziehung von betroffenen Bürgern in die Gesellschaft. Das neue Gesetz werde notwendig, da die UN-BRK einen Schritt weg von einer überwiegend einrichtungsbezogenen (meistens in Werkstätten) zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung fordert. Begrüßenswerterweise will der Bund die Kommunen, als Träger der Werkstätten, mit 5 Mrd. Euro aus Bundesmitteln entlasten. Ferner sollen hieraus keine weiteren Ausgabendynamiken entstehen. „Dies alles ist sozialpolitisch absolut zu begrüßen. Wir unterstützen die Bundesregierung auf diesem wichtigen Weg und werben für eine intensive Verständigung auch mit den kommunalen Spitzenverbänden.“ ergänzte der Landtagsabgeordnete und Kreispolitiker Grant Hendrik Tonne. So befürchten kommunale Spitzenverbände steigende Kosten durch eine Individualisierung der Betreuung, z.B. durch erhöhte Zahlen im Bereich der Schulbegleitung. Auch den vom Bund und Behindertenverbänden angedachten Selbstbehalt in Höhe von 127 Euro monatlich für Betroffene sehen sie als problematisch an, da dies eine erhebliche Kostenexplosion mit sich bringen könnte. Die SGK teilt die Einschätzung, dass Inklusion Geld koste, dieses Geld aber auch uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden müsse. Auch die von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände geäußerte Kritik an der schulischen Umsetzung der Inklusion lasse nach Einschätzung der SGK nur den Schluss zu, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, sie kann nicht auf einzelne Beteiligte abgewälzt werden dürfe, sondern ein erhöhtes Engagement aller gesellschaftlicher Akteure erfordere. Insgesamt begrüße man bei der Debatte um das Bundesteilhabegesetzes den bereits im Vorfeld geführten gesamtgesellschaftlichen Diskurs, der alle Träger der Teilhabe von Menschen mit Behinderung einbezogen habe und nicht den schwarzen Peter von der einen zur anderen Seite schiebe. Auch der dazu erfolgte Besuch von Frau Staatssekretärin Lösekrug-Möller in Nienburg wurde uneingeschränkt begrüßt. Ziel müsse, ganz im Sinne der UN-BRK, ein inklusives und individualisiertes Leben von Menschen mit Behinderung sein, welches ein Höchstmaß an Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen biete sowie langfristige Eigenständigkeit ermögliche.