Zu einer Debatte zur Sterbehilfe hatte der SPD-Unterbezirk Nienburg, die SPD-Kreistagsfraktion und der heimische Landtagsabgeordnete Grant Hendrik Tonne ins Vogelers Haus in Nienburg eingeladen. Auf dem Podium diskutierten: Sozialministerin Cornelia Rundt, Dr. Pamela Hilgenberg und Mechthild Schmithüsen vom Palliativstützpunkt Nienburg und Umgebung und Martin Lechler, Superintendent des Ev.-luth. Kirchenkreises Nienburg.

Es geht um schwierige ethische Fragen: Was darf und was muss ein Staat regeln? Wie kann schwerkranken Menschen ein würdevoller Tod ermöglicht werden? Und wie kann verhindert werden, dass ältere oder kranke Menschen sich das Leben nehmen, weil sie sich unter Druck setzen, da sie glauben ihren Mitmenschen zur Last zu fallen? Grant Hendrik Tonne nannte fünf Thesen, die im Bundestag diskutiert werden: 1. Das Verbot der Tötung auf Verlangen verbleibt wie bisher im Strafgesetzbuch. 2. Die Beihilfe zum Suizid durch sogenannte andere bleibt ebenso unberührt und damit straffrei. 3. Die Beihilfe zum Suizid durch Ärzte ist keine ärztliche Aufgabe. Dies sei in der Berufsordnung rechtssicher klarzustellen. 4. Die organisierte Beihilfe zum Suizid , einen gemeinnützig organisierter Verein mit verbindlicher Beratung und enger Überprüfung könne sich Tonne vorstellen. 5. Die Palliativmedizin stärken und ausbauen. Mechthild Schmithüsen machte für den Palliativstützpunkt deutlich: Es gebe keinerlei Bestrebungen, die in Deutschland gültigen Regelungen zur Sterbehilfe zu liberalisieren. Aktive Sterbehilfe, also Tötung auf Verlangen, ist in Deutschland verboten, und niemand hat vor daran etwas zu ändern. Derzeit sei die Beihilfe zum Suizid in Deutschland strafrechtlich nicht verboten – nicht für Angehörige, nicht für Ärzte und nicht für Organisationen. Wer Suizid begehen möchte, wird auch in Deutschland professionelle Hilfe finden und zwar bei legalen Sterbehilfe-Organisationen. Derzeit müssen Deutsche, die ihrem Leben unter würdigen Bedingungen selber ein Ende setzen möchten nicht zum Sterben in die Schweiz fahren. Superintendent Lechler hält es für problematisch, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Auch Krankheit und Behinderung und Schwäche gehören zum Leben. Die Palliativmedizin und Hospizarbeit müssen stärker gefördert werden. Ministerin Rundt lehnt jede Art von aktiver Sterbehilfe ab, könne sich aber mit passiver oder indirekter Sterbehilfe anfreunden. Alle Beteiligten waren sich einig: Mit den Regelungen zur Sterbehilfe ist man in Deutschland zufrieden, es gebe keine Notwendigkeit daran etwas zu ändern.