Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss zum SGB II Anfang 2011 ist auch vereinbart worden, dass der Bund schrittweise und ab 2014 vollständig die Grundsicherung im Alter übernimmt, um die Kommunen von Sozialausgaben zu entlasten.

Diese Vereinbarung ist in der abschließenden Sitzung der Gemeindefinanzkommission Mitte Juni 2011 noch einmal ausdrücklich bestätigt worden. „Das jetzt angelaufene Gesetzgebungsverfahren zu der Umsetzung der Vereinbarung lässt allerdings erhebliche Zweifel aufkommen, dass die Bundesregierung eine vollständige Entlastung der Kommunen vornehmen will.“, kritisierte der heimische Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende der sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik Grant Hendrik Tonne.
Der am 20. Juli 2011 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen beinhaltet nur die Anhebung der quotalen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung auf 45% in 2012. Dies ist nur die erste Stufe der Vereinbarung. Die Bundesregierung vertritt jedoch die Auffassung, dass die weiteren Schritte erst einer umfassenden Abstimmung mit den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden bedürften.
Diese Vorgehensweise wird von der SGK im Landkreis Nienburg/Weser in Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt. „Wir fordern die Bundesregierung auf, die ursprüngliche Vereinbarung nach Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund in 2012 mit 45%, in 2013 mit 75% und ab 2014 voll-ständig in einem Zug umzusetzen.“, so Tonne.
Zudem muss nach Ansicht der sozialdemokratischen Kommunalpolitiker in dem Gesetz festgeschrieben werden, dass spätestens ab 2014 der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter umfänglich und ohne Zeitverzögerung erstattet. Bisher ist vorgesehen, dass Grundlage für die Kostenerstattung die Daten des Vorvorjahres sein sollen; eine Spitzabrechnung soll nicht in das Gesetz aufgenommen werden. Der Bund sollte sich an dem Verfahren zur Auszahlung des Wohngeldes orientieren, dass seit Jahrzehnten bewährt ist.
Ebenso lehnt die SGK alle Überlegungen aus den Ländern ab, die vom Bund zu erstattenden Kosten nicht vollständig oder nur unter Bedingungen an die Kommunen weiterzugeben. Es muss gewährleistet werden, dass die Länder die Erstattungsleistungen des Bundes vollständig an die Kommunen weiterleiten. Die aus der Übernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund erzielten Minderausgaben dienen zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen – wie auch der Gesetzentwurf in der Überschrift aussagt – und nicht der Mitfinanzierung anderer Aufgaben.