Residenzpflicht schränkt Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit ein


Für die SPD im Landkreis Nienburg steht eine menschliche, rationale und soziale Ausländerpolitik im Fokus ihrer Arbeit.
In der vergangenen Sitzung wurde der Unterbezirksvorstand von dem heimischen Landtagsabgeordneten Grant Hendrik Tonne über den Stand zur Residenzpflicht in Niedersachsen unterrichtet.

Die Residenzpflicht beinhaltet eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts von Asylsuchenden und Geduldeten. Gemeint ist dabei der räumliche Aufenthaltsbereich und nicht die Frage des Wohnsitzes von Flüchtlingen. Asylsuchende und Geduldete dürfen das ihnen zugewiesene Territorium, zum Beispiel einen Landkreis oder auch eine Stadt, nicht ohne die Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen.
Bei Zuwiderhandlung drohen entsprechende Strafen. Nach Ansicht der SPD schränkt sie die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern massiv ein und kann auch unter Umständen dazu führen, dass Familienmitglieder voneinander getrennt werden, wenn sie unterschiedlichen Gebieten zugeteilt worden sind. „Dieses Gesetz greift wesentlich das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit an“, so die Unterbezirksvorsitzende Elke Tonne-Jork.
Die Regelung wurde mit Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes 1982 eingeführt. Der ursprüngliche Grund für die Residenzpflicht war es, Flüchtlinge zur Ausreise zu bewegen und auch Deutschland als Flüchtlingsland möglichst unattraktiv zu machen.
Am Ende des Jahres 2009 waren ca. 124 000 Flüchtlinge von der Residenzpflicht betroffen. Die damaligen Gründe treffen nicht mehr die heute Situation, so die SPD.
Der Unterbezirk Nienburg fordert konsequenterweise, eingebracht von Grant Hendrik Tonne, diese Residenzpflicht abzuschaffen.

Dieser Antrag soll beim Unterbezirksparteitag beschlossen werden, um so an die Landtags- und Bundestagsfraktion weitergeleitet zu werden.
Grund für den Antrag ist vor Allem die Frage, wie man mit in Deutschland lebenden Mitmenschen umgehen möchte.
„Durch die Residenzpflicht entstehen groteske Situationen für die Flüchtlinge, sie werden von Freunden und Familienmitgliedern oder auch Ehepartnern getrennt und brauchen für jedes Verlassen des zugewiesen Territoriums die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Zuwiderhandeln wird scharf bestraft und auch die Antragsstellung bei den Behörden ist in einigen Landkreisen mit Verwaltungsgebühren verbunden.“, fasste Tonne die Situation zusammen. Diese Gebühren bedeuten für die Asylsuchenden eine finanzielle Belastung, der sie zumeist gar nicht nachkommen können. Erschwerend kommt nunmehr hinzu, dass für die Erhebung von Gebühren bei der Erteilung der Verlasserlaubnis offensichtlich keine gesetzliche Grundlage vorliegt, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Halle jüngst darlegte.
Die Residenzpflicht ist aber auch grundlegend als unnötig anzusehen, da sie nicht mehr für die Erreichbarkeit von Flüchtlingen und Asylsuchenden benötigt wird, noch beschleunigt sie den Asylantrag, oder beugt dem Missbrauch von Sozialleistungen vor.
Diesem nicht vorhandenen Nutzen auf der einen Seite, steht ein hoher Verwaltungsaufwand mit den damit verbundenen Kosten auf der anderen Seite gegenüber. Schlicht abschaffen lautet die Ansage der SPD!
Letztlich helfe auch ein Blick in die europäischen Nachbarländer: nirgendwo gebe es eine solch harte und rigide Residenzpflicht.