SPD-Kreistagsfraktion fordert von der Kreisverwaltung Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung

Die SPD-Kreistagsfraktion will sich nicht damit abfinden, dass jedes 5. Kind im Kreisgebiet Nienburg vor der Einschulung nicht einer Schuleingangsuntersuchung unterzogen wird (siehe Presseberichterstattung). Erst aufgrund konkreter Nachfrage der SPD-Kreistagsabgeordneten ist die Kreisverwaltung mit diesem Eingeständnis durch eine Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen. Von der Kreisverwaltung, insbesondere dem Gesundheitsamt verlangen die Sozialdemokraten, dass alles Mögliche getan wird, um der gesetzlichen Verpflichtung aus dem § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) nachzukommen, das von allen Landkreisen eine ärztliche Untersuchung der Kinder rechtzeitig vor der Einschulung auf gesundheitliche Beeinträchtigungen verlangt. Ein Ermessensspielraum auf die Untersuchungen zu verzichten, ist im Gesetz nicht erkennbar. „Besonders vor dem Hintergrund der auch im Landkreis ansteigenden Zahlen der Kindesmisshandlungen kann auf die Möglichkeit des Hinschauens bei den Schuleingangsuntersuchungen auf keinen Fall verzichtet werden.“, fordert Fraktionsvorsitzender Ernst Brunschön. „Als Fraktion erwarten wir, dass die Gewährleistung der Schuleingangsuntersuchungen auch kurzfristig entweder durch niedergelassene Vertragsärzte sichergestellt wird oder die vorhandenen Ärzte im Gesundheitsamt diese Untersuchungen ggf. unter Zurückstellung anderer Aufgaben erledigen.“ so Brunschön weiter. Die SPD-Kreistagfraktion erkennt an, dass die Kreisverwaltung mit dem Gesundheitsamt und der Politik sehr bemüht ist, diesem momentanen Missstand abzuhelfen. Eine Behandlung des Themas allein im Jugendhilfeausschuss reicht der Fraktion aber nicht aus.